Als Wahlarzt kann ich unabhängig von diversen Limitierungen der Krankenkassen auf die individuellen Bedürfnisse meiner Patienten ausführlich eingehen und auch die notwendige Zeit für eingehende ärztliche Gespräche aufbringen. Durch meine jahrzehntelange Erfahrung als Allgemeinmediziner und durch eine psychosomatisch orientierte Herangehensweise betreue ich meine Patienten im Sinne einer „Ganzheitsmedizin“.
Eine kollegiale Zusammenarbeit mit allen Fachärzten und Krankenanstalten ist im Anlassfall selbstverständlich. Zuweisungen (z.B. Röntgen, Labor etc.) können sowohl zu Kassenärzten „auf Krankenkasse“ als auch zu Privatärzten erfolgen.
Neben dem üblichen „schulmedizinischen“ Behandlungsspektrum kann ich ergänzend Akupunktur und manualtherapeutische Diagnostik/Therapien, sowie eine ärztliche Zweitmeinung bei schwierigen medizinischen Fragestellungen anbieten.
Honorierung: Das Honorar eines Wahlarztes ist vom Arzt frei gestaltbar. Die entsprechende Information erfolgt zu Beginn einer Behandlung. Eine anteilsmäßige Rückvergütung des Honorares ist grundsätzlich möglich, sofern im jeweiligen Abrechnungszeitraum kein Kassenarzt für Allgemeinmedizin konsultiert wird.